Wer in den Wald geht, betritt Eigentum

Wer in den Wald geht, betritt Eigentum

Winter im Wald: ein Waldweg mit einem Wegweiserschild, alls ist verschneit.
Wälder haben immer Eigentümer – auch wenn vor Ort nur Wanderwege gekennzeichnet werden.
©Dr. Horst Sproßmann

Mein Wald, dein Wald, unser Wald? Die Ergebnisse der aktuellen Bundeswaldinventur 4 zeigen, wem der Wald in Thüringen gehört und ob sich Änderungen ergaben

Sicher haben sich viele bei einem Waldspaziergang schon die Frage gestellt, wem der Wald links und rechts des Weges gehört. Wer die Waldwege baut, wer umgefallene Bäume beseitigt oder Holz ernten lässt? Die Ergebnisse der aktuellen Bundeswaldinventur 4, an deren Erstellung auch die ThüringenForst-AöR mitgewirkt hat, zeigen: In Thüringen dominiert der Privatwald mit 45 %, gefolgt vom Wald in Eigentum des Landes mit 37 %. Kommunen besitzen rund 15,5 %, die Bundesrepublik rund 2,5 % Wald im Freistaat.

Für diese Besitzarten sind Privatpersonen, Behörden, Kommunen oder Betriebe verantwortlich – insgesamt teilen sich rund 180.000 Waldbesitzende die landesweit 555.819 Hektar Forste auf (34 % der Landesfläche). Die Waldeigentumsverteilung blieb in den letzten zehn Jahren relativ stabil. „Das unabhängig vom konkreten Eigentum freie Betretungsrecht des Waldes ist in Thüringen ein Privileg, das umgekehrt jedem Waldbesuchendem Verpflichtungen auferlegt.

Dazu gehören Verhaltensregeln vor allem zum Schutz des Eigentums und zum Schutz der Flora und Fauna“, erklärt Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Das freie Waldbetretungsrecht ist übrigens ein Privileg, was es in anderen europäischen Staaten so nicht gibt. In Frankreich dürfen Waldbesitzende ihre Wälder gegen das Betreten durch Dritte sperren, in England sind Wälder nur entlang öffentlicher Wege frei zugänglich. Die Eigentumsstrukturen im Freistaat haben sich historisch und regional unterschiedlich entwickelt. Privatwald, zu dem auch der Kirchenwald zählt, entwickelte sich oft im Zuge der bäuerlichen Besiedelung, der Landeswald entstammt ehemals landesherrschaftlichem Eigentum, Körperschaftswald tritt in dicht besiedelten Regionen auf, entstanden aus Gemeineigentum. Informationen zum regionalen Waldeigentum geben gerne die 24 Forstämter der ThüringenForst-AöR, die unter www.thueringenforst.de/forstamt zu kontaktieren sind.

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ThüringenForst Zentrale

Dr. Horst Sproßmann