Verhaltenstipps im Wald

Was ist im Wald erlaubt?

Der Wald – ein Ort voller Möglichkeiten! Ob Sport, Wandern oder einfach die Seele baumeln lassen – die freie Natur lockt zu jeder Jahreszeit in ihr grünes Reich. Die frische, gesunde Luft ist ein wahrer Magnet für Erholungssuchende, Naturliebhaber und Outdoor-Freaks.

Manche kommen, um Pilze, Beeren oder Tannenzapfen zu sammeln, andere planen hier vielleicht sogar eine außergewöhnliche Feier oder gehen kuriosen Hobbys nach. Doch halt! Was darf man eigentlich im Wald, und wo sind die Grenzen?

Welche Schätze der Natur dürfen mit nach Hause genommen werden, und wie viel davon? Ab wann schadet man dem Wald und seinen tierischen Bewohnern und riskiert Bußgelder?

Damit der Waldausflug für alle – Mensch wie Natur – ein Genuss bleibt, erhalten Sie hier jeden Monat aktuelle und saisonale Verhaltenstipps. So bleibt der Wald ein Ort, an dem wir uns alle wohlfühlen können.


Alle Jahre wieder! Fragen rund um das Thema Weihnachtsbaum.

Darf ich ...


… einen Weihnachtsbaum im Wald fällen und mitnehmen?
Ja, wenn der Baum im Rahmen eines Weihnachtsbaumverkaufes geschlagen wird, wenn der Baum im eigenen Wald steht oder die Fällung vom Waldbesitzenden explizit erlaubt wurde. Nein, wenn man ohne zu fragen einen Baum fällt und mitnimmt. Dies gilt als Diebstahl und ist strafbar.


… Waldbäume festlich schmücken? 
Dies könnte vom Waldeigentümer als nicht erlaubte Müllablagerung gewertet und  forstbehördlich geahndet werden (vor allem, wenn der Schmuck nicht von selbst oder erst nach Jahren verrottet). Außerdem können sich Wildtiere an den Plastikteilen des Baumschmucks verschlucken oder verletzen. Fazit: Besser in einen schönen Weihnachtsbaum für Zuhause investieren und diesen nach Herzenslust schmücken. Hier finden Sie wertvolle Förster-Tipps rund um den Weihnachtsbaum (inkl. Verkaufstermine).


… einen Weihnachtsbaum mit Wurzelballen im Wald aussetzen? Dies ist nur im Waldeigentum gestattet. Wer in fremden Wäldern Bäume pflanzen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Waldbesitzenden. Ohne Erlaubnis kann das Vorhaben als illegale Entsorgung eines Weihnachtsbaumes gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Hat man das O.K. des Waldbesitzenden und einen Weihnachtsbaum, der an das hiesige Klima angepasst ist und frei von Pestiziden und Baumschmuck, kann dieser zur geeigneten Pflanzzeit (z. B. Frühjahr) ausgesetzt werden. Dann ist der Boden im Wald frostfrei und die Winterruhe vorüber.

Wer einen Zoo mit Elefantengehege, einen Pferdehof oder Pferdebesitzenden in der Nähe hat, kann auch dort nachfragen. Weihnachtsbäume in Bio-Qualität werden von Dickhäutern und „Hafermotoren“ als Snack geschätzt.


… meinen alten Weihnachtsbaum im Wald entsorgen? Das ist verboten. Der ausgediente Weihnachtsbaum – auch der in Bio-Qualität – darf nicht zurück in den Wald, da er eine unzulässige Waldverunreinigung (§ 13 ThürWaldG) darstellt und dort lange Zeit für die Verrottung braucht. Er sollte über die Müllabfuhr entsorgt werden. Vor allem, wenn noch Weihnachtsdeko aus Kunststoff am Baum hängt. Die enthaltenen Kunststoffanteile darin können gefährlich für Wildtiere werden und die Umwelt belasten. Eine Entsorgung geschieht kostenlos und je nach Gemeinde werden die entsprechenden Termine in der Nachweihnachtszeit bekanntgegeben. Eine Alternative für Bio-Weihnachtsbäume (ohne Lametta- oder Deko-Reste) wäre eine Spende an den Zoo, da Elefanten und einige Huftiere ihn als Snack schätzen.


Fortsetzung folgt ... :)