Fragen und Antworten zum Thema „Was ist im Wald erlaubt?“
Der Wald – ein Ort voller Möglichkeiten! Ob Sport, Wandern oder einfach die Seele baumeln lassen – die freie Natur lockt zu jeder Jahreszeit in ihr grünes Reich. Die frische, gesunde Luft ist ein wahrer Magnet für Erholungssuchende, Naturliebhaber und Outdoor-Freaks.
Manche kommen, um Pilze, Beeren oder Tannenzapfen zu sammeln, andere planen hier vielleicht sogar eine außergewöhnliche Feier oder gehen kuriosen Hobbys nach. Doch halt! Was darf man eigentlich im Wald, und wo sind die Grenzen?
Welche Schätze der Natur dürfen mit nach Hause genommen werden, und wie viel davon? Ab wann schadet man dem Wald und seinen tierischen Bewohnern und riskiert Bußgelder?
Damit der Waldausflug für alle – Mensch wie Natur – ein Genuss bleibt, erscheinen auf dieser Seite jeden Monat aktuelle (und saisonal relevante) Verhaltenstipps. So bleibt der Wald ein Ort, an dem wir uns alle wohlfühlen können.

Schau mal hier:
Das Thüringer Waldgesetz – Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -
gerne gelesene Verhaltenstipps
Kann ich das mitnehmen? Fragen rund um das Sammeln, Ernten und Mitnehmen begehrter Waldprodukte.
Darf ich ...
… Pflanzenknollen, Beerensträucher oder Pilzmyzel ausgraben und mitnehmen?
Nur oberirdische Pflanzenteile dürfen im Rahmen der Handstraußregelung gepflückt und mitgenommenwerden. Das Ausgraben ist untersagt. Wer es trotzdem tut und erwischt wird, muss mit einer Geldbuße rechnen. Alles, was über das Sammeln für den Eigenbedarf (Handstraußregelung) hinaus geht, bedarf der Zustimmung des/der Waldbesitzende/n. In geschützten Wald- und Landschaftsgebieten ist jegliches Entfernen von Pflanzenteilen untersagt.

… Baumsetzlinge aus dem Wald mit nach Hause nehmen?
Dies ist gemäß § 15 (2) des Thüringer Waldgesetzes verboten. Wer Forstpflanzen Zuhause aussetzen möchte, kann in Forstbaumschulen oder Baumschulen geeignete Pflanzen erwerben.

… Birken anbohren, um Birkensaft abzuzapfen?
Nein, es bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden. Ohne dessen Zustimmung liegt eine Sachbeschädigung vor, die angezeigt werden kann. Wer selbst einen Wald besitzt, kann dies auf seinem Eigentum tun. Empfehlenswert ist, sich mit der korrekten „Erntetechnik“ vertraut zu machen, um den Baum zu schonen. Dazu gehört auch, dass das Bohrloch nach der Entnahme von Birkensaft mit Baumharz oder ähnlichem verschlossen wird.

… Baumharz sammeln?
Dazu ist das Einverständnis des/der Waldbesitzenden nötig. Beim Harzsammeln ist wichtig, dass nur das vorhandene, sichtbare Harz geerntet wird. Keinesfalls den Baum zur Harzgewinnung verletzen. Das stellt eine Beschädigung des Baumes dar, die juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann.

… Holz aus Poltern entnehmen?
Nein, dies ist Holzdiebstahl (ein Strafbestand) und somit verboten. Gepoltertes Holz gehört immer jemanden und darf nicht unerlaubt abtransportiert werden.

… Steine / Bruchsteine sammeln?
Die Mitnahme von (Bruch-)Steinen ist nach § 15 (3) des Thüringer Waldgesetzes verboten, denn sie gehören zum Wald und zählen somit zum Eigentum der/des Waldbesitzenden.

… herumliegendes Holz (Äste, Zweige, Rinde) mitnehmen?
Wer dünnes, dürres / vertrocknetes Leseholz oder bei der Holzaufarbeitung zurückgelassene Reste unter 10 cm Durchmesser ausschließlich mit der Hand / ohne Werkzeuge im Wald sammeln will, kann dies laut §15 des Thüringer Waldgesetztes kostenfrei im Staatswald (und nur im Staatswald!) tun. Die Menge orientiert sich daran, wieviel man als Einzelperson tragen kann (in geringen Mengen für dem Eigenverbrauch, sog. „Handstraußregelung“). In allen anderen Waldbesitzarten ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.
Für das Sammeln von größeren Mengen Brennholz – egal in welcher Waldeigentumsform – muss im zuständigen Forstamt ein Holzleseschein beantragt werden.
Weitere ausführliche Infos zum Thema gibt es unter unserem Thema Brennholz sammeln oder ganz frisch im zuständigen Forstamt.

... Geweihe / Abwurfstangen / Gehörn sammeln?
Ist verboten und gilt ohne Genehmigung nach § 292 des Strafgesetzbuches (StGB) als Jagdwilderei.

Feuer und Flamme für den Wald? Keine coole Idee!
Darf ich ...
... im Wald rauchen?
Grundsätzlich ist Rauchen ganzjährig im gesamten Wald verboten. Nicht nur wegen der bestehenden Gefahr, dass ein Waldbrand entfacht wird. Auch die meist achtlos im Wald entsorgten Zigarettenkippen verrotten sehr schlecht und sind zudem durch die enthaltenen Gifte umweltschädlich. Mehr Tipps und Infos zum Thema Waldbrandgefahr, Rauchen und Feuer im Wald gibt's auf unserer Seite Waldbrandgefahrenstufenkarte Thüringen.

… ein Feuerwerk entzünden? Feuerwerkskörper und Böller haben im Wald nichts zu suchen. Wer sie trotzdem entzündet, riskiert ein Bußgeld, denn Böllern im Wald stellt eine große Waldbrandgefahr dar und verschreckt Tiere sowie Erholungssuchende. Feuerwerk im Wald ist also eine schlechte Idee – lass die Waldtiere träumen und feier woanders, juchhee!

Winterwunderwald: Fragen rund um den ganz coolen Waldbesuch.
Darf ich ...
… auf gespurten Skiloipen / ausgewiesenen Skiwanderwegen zu Fuß gehen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Gespurte Skiloipen und ausgewiesene Skiwanderwege sind speziell aufbereitete Wintersportstrecken und auch als solche gekennzeichnet. Auf den ersten Blick erkennt man sie an den parallel verlaufenden Spuren in der Breite von Langlaufskiern („Skispuren“). Zudem sind diese Wege durch entsprechende Beschilderung ausgezeichnet. Auf der Website thueringer-wald.com finden Sie dazu einen Überblick

… auf verschneiten, steilen Waldwegen Schlitten / Schlitten-Bob fahren?
Das individuelle Rodeln und Schlittenfahren ist erlaubt, das Befahren mit Gespannen (Pferde-/Hundeschlitten) oder Sportschlitten muss von Waldbesitzenden genehmigt werden. Aber Vorsicht: Auch im Winter werden Hauptstrecken im Wald mit schweren LKWs zum Holztransport befahren!

… einen Hochsitz ohne Jagdvorhaben benutzen / betreten?
Das ist verboten. Für Ausnahmefälle, z. B. Filmaufnahmen aus dem Hochsitz heraus, kann eine Genehmigung beim Eigentümer (Forstamt, Waldbesitzende/r, Jagdpachtende/r) eingeholt werden.

… auch im Winter Waldbaden?
Die klare Luft, die Stille des Winterwaldes: mit oder ohne Schnee lädt der winterliche Wald zum Verweilen ein. Das individuelle Waldbaden – also ganz für sich den Wald mit allen Sinnen zu genießen und in einem meditativen Zustand zu verweilen – ist natürlich auch im Winter gestattet und sogar empfohlen. Doch Vorsicht: Waldwege werden weder geräumt noch gestreut und sollten nur mit Bedacht betreten werden.

… auf einer Talsperre oder einem vereisten Waldsee Schlittschuhlaufen?
Dies ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Gewässer sind erst ab einer Eisdicke von mehr als 15 Zentimetern gefahrlos zu betreten, fließende Gewässer gar erst ab 20 Zentimetern. Vor allem ist eine Einschätzung der Eisdecke bei verschneiten Gewässern nicht möglich.
Ein sicheres Eislaufvergnügen bieten nur ausgewiesene Eislaufflächen (Eislaufhallen, bewachte und freigegebene Eisflächen). Hier wird regelmäßig die Tragfähigkeit der Eisfläche geprüft und auch für Unfälle steht Hilfe zur Seite, was bei unbewachten (Wald-)Gewässern definitiv nicht der Fall ist.

… im Waldsee oder Waldbach (Eis-)baden?
Ist erlaubt (außer in Naturschutzgebieten und Gewässern, die der Trinkwassergewinnung dienen). Bitte auf die persönliche Sicherheit achten (Schwimmkenntnisse, Witterung, persönliche Fitness). Wer sich im Waldsee oder -bach zusätzlich waschen möchte, muss auf den Einsatz von chemischen Shampoos, Duschgels und Seifen verzichten.

Alle Jahre wieder! Fragen rund um das Thema Weihnachtsbaum.
Darf ich ...
… einen Weihnachtsbaum im Wald fällen und mitnehmen?
Ja, wenn der Baum im Rahmen eines Weihnachtsbaumverkaufes geschlagen wird, wenn der Baum im eigenen Wald steht oder die Fällung vom Waldbesitzenden explizit erlaubt wurde. Nein, wenn man ohne zu fragen einen Baum fällt und mitnimmt. Dies gilt als Diebstahl und ist strafbar.

… Waldbäume festlich schmücken?
Dies könnte vom Waldeigentümer als nicht erlaubte Müllablagerung gewertet und forstbehördlich geahndet werden (vor allem, wenn der Schmuck nicht von selbst oder erst nach Jahren verrottet). Außerdem können sich Wildtiere an den Plastikteilen des Baumschmucks verschlucken oder verletzen. Fazit: Besser in einen schönen Weihnachtsbaum für Zuhause investieren und diesen nach Herzenslust schmücken. Hier finden Sie wertvolle Förster-Tipps rund um den Weihnachtsbaum (inkl. Verkaufstermine).

… einen Weihnachtsbaum mit Wurzelballen im Wald aussetzen? Dies ist nur im Waldeigentum gestattet. Wer in fremden Wäldern Bäume pflanzen möchte, benötigt dazu die Erlaubnis des Waldbesitzenden. Ohne Erlaubnis kann das Vorhaben als illegale Entsorgung eines Weihnachtsbaumes gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Hat man das O.K. des Waldbesitzenden und einen Weihnachtsbaum, der an das hiesige Klima angepasst ist und frei von Pestiziden und Baumschmuck, kann dieser zur geeigneten Pflanzzeit (z. B. Frühjahr) ausgesetzt werden. Dann ist der Boden im Wald frostfrei und die Winterruhe vorüber.
Wer einen einen Pferdehof oder Pferdebesitzenden in der Nähe hat, kann auch dort nachfragen. Noch recht frische Weihnachtsbäume in Bio-Qualität werden von „Hafermotoren“ als Snack geschätzt. Selbstverständlich ohne Reste von Dekoration und Lametta.

… meinen alten Weihnachtsbaum im Wald entsorgen? Das ist verboten. Der ausgediente Weihnachtsbaum – auch der in Bio-Qualität – darf nicht zurück in den Wald, da er eine unzulässige Waldverunreinigung (§ 13 ThürWaldG) darstellt und dort lange Zeit für die Verrottung braucht. Er sollte über die Müllabfuhr entsorgt werden. Vor allem, wenn noch Weihnachtsdeko aus Kunststoff am Baum hängt. Die enthaltenen Kunststoffanteile darin können gefährlich für Wildtiere werden und die Umwelt belasten. Eine Entsorgung geschieht kostenlos und je nach Gemeinde werden die entsprechenden Termine in der Nachweihnachtszeit bekanntgegeben.
Wer einen einen Pferdehof oder Pferdebesitzenden in der Nähe hat, kann auch dort nachfragen. Noch recht frische Weihnachtsbäume in Bio-Qualität werden von „Hafermotoren“ als Snack geschätzt. Selbstverständlich auch ohne Reste von Dekoration und Lametta.

Bildnachweis dieser Seite: Daniela Haedicke-Tröger / KI-Tool: DALL-E