Verhaltenstipps im Wald

Was ist im Wald erlaubt?

Der Wald – ein Ort voller Möglichkeiten! Ob Sport, Wandern oder einfach die Seele baumeln lassen – die freie Natur lockt zu jeder Jahreszeit in ihr grünes Reich. Die frische, gesunde Luft ist ein wahrer Magnet für Erholungssuchende, Naturliebhaber und Outdoor-Freaks.

Manche kommen, um Pilze, Beeren oder Tannenzapfen zu sammeln, andere planen hier vielleicht sogar eine außergewöhnliche Feier oder gehen kuriosen Hobbys nach. Doch halt! Was darf man eigentlich im Wald, und wo sind die Grenzen?

Welche Schätze der Natur dürfen mit nach Hause genommen werden, und wie viel davon? Ab wann schadet man dem Wald und seinen tierischen Bewohnern und riskiert Bußgelder?

Damit der Waldausflug für alle – Mensch wie Natur – ein Genuss bleibt, erhalten Sie hier jeden Monat aktuelle und saisonal relevante Verhaltenstipps. So bleibt der Wald ein Ort, an dem wir uns alle wohlfühlen können.

Schau mal hier:

Das Thüringer Waldgesetz – Gesetz zur Erhaltung, zum Schutz und zur Bewirtschaftung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft Thüringer Waldgesetz - ThürWaldG -


Kann ich das mitnehmen? Fragen rund um das Sammeln, Ernten und Mitnehmen begehrter Waldprodukte.

Darf ich ...


… Baumsetzlinge aus dem Wald mit nach Hause nehmen?
Dies ist gemäß § 15 (2) des Thüringer Waldgesetzes verboten. Wer Forstpflanzen Zuhause aussetzen möchte, kann in Forstbaumschulen oder Baumschulen geeignete Pflanzen erwerben.


… Birken anbohren, um Birkensaft abzuzapfen?
Nein, es bedarf der Zustimmung des Waldbesitzenden. Ohne dessen Zustimmung liegt eine Sachbeschädigung vor, die angezeigt werden kann. Wer selbst einen Wald besitzt, kann dies auf seinem Eigentum tun. Empfehlenswert ist, sich mit der korrekten „Erntetechnik“ vertraut zu machen, um den Baum zu schonen. Dazu gehört auch, dass das Bohrloch nach der Entnahme von Birkensaft mit Baumharz oder ähnlichem verschlossen wird.


… Baumharz sammeln?
Dazu ist das Einverständnis des/der Waldbesitzenden nötig. Beim Harzsammeln ist wichtig, dass nur das vorhandene, sichtbare Harz geerntet wird. Keinesfalls den Baum zur Harzgewinnung verletzen. Das stellt eine Beschädigung des Baumes dar, die juristische Konsequenzen nach sich ziehen kann.


… Holz aus Poltern entnehmen?
Nein, dies ist Holzdiebstahl (ein Strafbestand) und somit verboten. Gepoltertes Holz gehört immer jemanden und darf nicht unerlaubt abtransportiert werden.


… Steine / Bruchsteine sammeln?
Die Mitnahme von (Bruch-)Steinen ist nach § 15 (3) des Thüringer Waldgesetzes verboten, denn sie gehören zum Wald und zählen somit zum Eigentum der/des Waldbesitzenden.


… herumliegendes Holz (Äste, Zweige, Rinde) mitnehmen?
Wer dünnes, dürres / vertrocknetes Leseholz oder bei der Holzaufarbeitung zurückgelassene Reste unter 10 cm Durchmesser ausschließlich mit der Hand / ohne Werkzeuge im Wald sammeln will, kann dies laut  §15 des Thüringer Waldgesetztes kostenfrei im Staatswald (und nur im Staatswald!) tun. Die Menge orientiert sich daran, wieviel man als Einzelperson tragen kann (in geringen Mengen für dem Eigenverbrauch, sog. „Handstraußregelung“). In allen anderen Waldbesitzarten ist die Zustimmung des Eigentümers erforderlich.

Für das Sammeln von größeren Mengen Brennholz – egal in welcher Waldeigentumsform – muss im zuständigen Forstamt ein Holzleseschein beantragt werden.

Weitere ausführliche Infos zum Thema gibt es unter unserem Thema Brennholz sammeln oder ganz frisch im zuständigen Forstamt.

Fortsetzung folgt ... :)


Winterwunderwald: Fragen rund um den ganz coolen Waldbesuch.

Darf ich ...


… auf gespurten Skiloipen / ausgewiesenen Skiwanderwegen zu Fuß gehen?
Nein, das ist nicht erlaubt. Gespurte Skiloipen und ausgewiesene Skiwanderwege sind speziell aufbereitete Wintersportstrecken und auch als solche gekennzeichnet. Auf den ersten Blick erkennt man sie an den parallel verlaufenden Spuren in der Breite von Langlaufskiern („Skispuren“). Zudem sind diese Wege durch entsprechende Beschilderung ausgezeichnet. Auf der Website thueringer-wald.com finden Sie dazu einen Überblick


… auf verschneiten, steilen Waldwegen Schlitten / Schlitten-Bob fahren?
Das individuelle Rodeln und Schlittenfahren ist erlaubt, das Befahren mit Gespannen (Pferde-/Hundeschlitten) oder Sportschlitten muss von Waldbesitzenden genehmigt werden. Aber Vorsicht: Auch im Winter werden Hauptstrecken im Wald mit schweren LKWs zum Holztransport befahren!


… einen Hochsitz ohne Jagdvorhaben benutzen / betreten? 
Das ist verboten. Für Ausnahmefälle, z. B. Filmaufnahmen aus dem Hochsitz heraus, kann eine Genehmigung beim Eigentümer (Forstamt, Waldbesitzende/r, Jagdpachtende/r) eingeholt werden.


… auch im Winter Waldbaden?
Die klare Luft, die Stille des Winterwaldes: mit oder ohne Schnee lädt der winterliche Wald zum Verweilen ein. Das individuelle Waldbaden – also ganz für sich den Wald mit allen Sinnen zu genießen und in einem meditativen Zustand zu verweilen – ist natürlich auch im Winter gestattet und sogar empfohlen. Doch Vorsicht: Waldwege werden weder geräumt noch gestreut und sollten nur mit Bedacht betreten werden.


… auf einer Talsperre oder einem vereisten Waldsee Schlittschuhlaufen?
Dies ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Gewässer sind erst ab einer Eisdicke von mehr als 15 Zentimetern gefahrlos zu betreten, fließende Gewässer gar erst ab 20 Zentimetern. Vor allem ist eine Einschätzung der Eisdecke bei verschneiten Gewässern nicht möglich.

Ein sicheres Eislaufvergnügen bieten nur ausgewiesene Eislaufflächen (Eislaufhallen, bewachte und freigegebene Eisflächen). Hier wird regelmäßig die Tragfähigkeit der Eisfläche geprüft und auch für Unfälle steht Hilfe zur Seite, was bei unbewachten (Wald-)Gewässern definitiv nicht der Fall ist.


… im Waldsee oder Waldbach (Eis-)baden?
Ist erlaubt (außer in Naturschutzgebieten und Gewässern, die der Trinkwassergewinnung dienen). Bitte auf die persönliche Sicherheit achten (Schwimmkenntnisse, Witterung, persönliche Fitness). Wer sich im Waldsee oder -bach zusätzlich waschen möchte, muss auf den Einsatz von chemischen Shampoos, Duschgels und Seifen verzichten.


Bildnachweis dieser Seite: Daniela Haedicke-Tröger / KI-Tool: DALL-E