Allgemeines zur Jagd


Informationen zu Wildarten, Jagdintervallen, Jagdflächen und zur gültigen Gesetzeslage in Thüringen


ThüringenForst übt auf rund 189.000 ha die Jagd selbst aus. Unsere Jagdflächen befinden sich fast ausschließlich im Wald und werden intervallartig bejagt. Diese Jagdintervalle gelten für jegliche Form der Jagdausübung.

Die auf unseren Jagdflächen vorkommenden Schalenwildarten sind Rot-, Dam-, Muffel-, Reh- und Schwarzwild. Diese werden zu 60% auf der Einzeljagd und zu 40% auf der Bewegungsjagd erlegt.

Schießnachweis für Jagdgäste

Jagdgäste werden umfangreich an der Jagd beteiligt. Zur Teilnahme an der Bewegungsjagd ist ein Schießnachweis über das jährliche Übungsschießen auf bewegliche Ziele notwendig (Schießkino oder “Laufender Keiler“).

Einsatz von Jagdhunden

Eine Voraussetzung für eine tierschutzgerechte und erfolgreiche Jagd ist der Einsatz brauchbarer Jagdhunde. Dies wird von ThüringenForst durch besondere Angebote für Jagdhundeführende gefördert.

ThüringenForst-AöR
Sachgebiet Waldbau, Jagd & Fischerei
Hallesche Straße 20
99085 Erfurt
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Jagd-Vorschriften für Thüringen


Jagdintervalle

in Rotwildeinstandsgebieten

  • Erlegungszeit: 1. April bis 31. Mai
  • Jagdruhezeit: 1. Juni bis 31. Juli
  • Erlegungszeit: 1. August bis 15. Januar
  • Jagdruhezeit: 16. Januar bis 31. März

außerhalb von Rotwildeinstandsgebieten

  • Erlegungszeit: 1. April bis 31. Mai
  • Jagdruhezeit: 1. Juni bis 15. Juli
  • Erlegungszeit: 16. Juli bis 15. Januar
  • Jagdruhezeit: 16. Januar bis 31. März

Informationen zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP)

Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest: Die „Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundehaltenden bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd)“ ist auf der Website des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft abrufbar.

Die Auszahlung pauschaler Festbeträge für die Erlegung von Schwarzwild oder den Einsatz von brauchbaren Jagdhunden anlässlich jagdbezirksübergreifender Treib- oder Drückjagden auf Schwarzwild können beantragt werden. Die Bearbeitung erfolgt durch unser Thüringer Forstamt Sondershausen.

Weitere wichtige Hinweise zur Antragstellung und die aktuellen Antragsformulare finden Sie in unserem Formularcenter