Forstförderung


Unterstützung zur verantwortungsvollen Bewirtschaftung von Privat- und Körperschaftswäldern


Der Wald erbringt vielfältige Leistungen für die Gesellschaft. Er schützt Klima, Wasser, Boden, Biotope und viele Tier- und Pflanzenarten. Wälder dienen uns als ein beliebter Ort der Erholung. Nicht zuletzt liefert der Wald den nachwachsenden Rohstoff Holz. Oftmals werden diese Leistungen als selbstverständlich empfunden.

Die Gesellschaft profitiert erheblich von gesunden Wäldern. Ihr Erhalt kann nur durch eine verantwortungsvolle Bewirtschaftung sichergestellt werden. Um dies zu fördern, gibt es finanzielle Unterstützung für Waldbesitzende.

Ziele der Forstförderung

  • Entwicklung stabiler, standortgerechter Wälder unter Berücksichtigung der ökologischen / ökonomischen Leistungsfähigkeit und des Klimawandels
  • Anwendung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung
  • Sicherung der Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion des Waldes
  • Verbesserung der Produktions-, Arbeits- und Absatzbedingungen in der Forstwirtschaft
  • Erhaltung, Entwicklung und Sicherung von naturschutzfachlich bedeutsamen Waldlebensräumen, insbesondere mit europaweiter Bedeutung
  • Erhaltung, Entwicklung und Sicherung von Lebensstätten bedrohter oder geschützter Tier- und Pflanzarten im Wald

Aktuelle Förderanträge

Forstliche Förderung ist eine finanzielle Unterstützung für private und körperschaftliche Waldbesitzer:innen bei der Bewirtschaftung ihrer Wälder.

Wo werde ich beraten? Waldbesitzende erhalten Förderanträge und fachliche Beratung auf der Grundlage der geltenden Förderrichtlinien durch die örtlich zuständigen Forstämter.

Die aktuellen Förderanträge können Sie in unserem Formularcenter unter "Forstförderung" herunterladen und bearbeiten.

    Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen

    Die „Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ vom 01. August 2023 (ThürStAnz. Nr. 35/2023 vom 28. August 2023) kann als PDF-Dokument von der Website das Freistaates Thüringen heruntergeladen werden.

    Jeder Antrag ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare schriftlich gemäß den Regelungen und unter Beachtung der Fristen der o.g. Richtlinie im Original persönlich unterzeichnet und vollständig mit allen erforderlichen Anlagen (Kopien) postalisch beim für Sie zuständigen Forstamt zu stellen.

    Mit dem Erlass des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft vom 20.06.2024 zur Anwendung der GAK-Bestimmungen im Rahmenplan 2024 gelten die genannten Anpassungen der Förderbedingungen der „Thüringer Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ unmittelbar.

    ACHTUNG: Arbeiten, für die eine finanzielle Förderung beantragt werden soll, dürfen auf keinen Fall vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

    Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald

    Die Thüringer Wälder sind gegenwärtig sehr stark von den Folgen der Extremwetterereignisse der Jahre 2018 und 2019 betroffen. Für die Waldbesitzer entstehen dadurch erhebliche Mehraufwendungen zur Beseitigung der Schäden.

    Die aus der bestehenden Forstförderung nicht abzudeckenden Bedarfe zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen wurden in dem neuen „Thüringer Landesprogramm zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen im Wald“ vom 28. November 2020 (ThürStAnz. Nr. 47/2020 S. 1468 - 1477) gefasst. Das Landesprogramm kann als PDF-Dokument von der Website das Freistaates Thüringen heruntergeladen werden.

    Jeder Antrag ist unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare schriftlich gemäß den Regelungen und unter Beachtung der Fristen der o.g. Richtlinie im Original persönlich unterzeichnet und vollständig mit allen erforderlichen Anlagen (Kopien) postalisch beim für Sie zuständigen Forstamt zu stellen.

    ACHTUNG:  Arbeiten, für die eine finanzielle Förderung beantragt werden soll, dürfen auf keinen Fall vor dem Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden.

    Richtlinie zur Förderung von Waldumweltmaßnahmen

    Der Freistaat Thüringen gewährt auf der Grundlage der Intervention EL-0107 „Bewirtschaftungsverpflichtungen zur nachhaltigen Waldbewirtschaftung“ des GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland (CCI 2023DE06AFSP001) und der „Förderrichtlinie Waldumweltmaßnahmen“ des TMIL vom 24.01.2024 Zuwendungen für Waldumweltmaßnahmen. Ziel der Zuwendung ist die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt in den Waldlebensräumen der NATURA 2000 Gebiete und in Wäldern in denen traditionelle Waldbetriebsarten des Nieder- und Mittelwaldes zur Anwendung kommen.

    Die Richtlinie kann als PDF-Dokument von der Webseite des Freistaates Thüringen heruntergeladen werden. 

    ACHTUNG: Die Anträge sind ausschließlich als Online-Antrag über das Portal PORTIA unter https://portia.thueringen.de bis zum 15.Mai des Jahres mit dem landwirtschaftlichen Sammelantrag eizureichen.

    Anleitung für die Anmeldung auf  PORTIA 

    Diese Anleitung erklärt Ihnen Schritt für Schritt verschiedene Methoden, um sich auf dem PORTIA Portal anzumelden.

    Aktuelle Förderanträge

    Die aktuellen Förderanträge können Sie in unserem Formularcenter unter "Forstförderung" herunterladen und bearbeiten.


      Bildnachweis dieser Seite: Teichsanierung – Dr. Horst Sproßmann; Waldweg – Andreas Knoll; Aufforstung – Daniela Tröger