Im Wald unterwegs – mit Respekt
Der Wald ist das naturnahste Ökosystem im Freistaat Thüringen. Rund 70 verschiedene Baumarten können Ihnen begegnen, tausende weiterer Tier- und Pflanzenarten verbergen sich auf und im Waldboden oder auch im Kronendach der Bäume.
Diese enorme Vielfalt und die hochkomplexen gegenseitigen Einflussnahmen und Abhängigkeiten lassen aber auch die Sensibilität des Systems erkennen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit dem Wald ist deshalb von großer Bedeutung.
Thüringer Waldknigge
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Naturverträgliches Verhalten – damit der Waldbesuch für alle eine Freude ist
Bedenken Sie bei Ihrem Waldbesuch, dass Sie sich im Lebensraum der Wildtiere aufhalten und entsprechend verhalten sollten. Dies umso mehr, wenn Sie Haustiere mitführen. Leider gibt es immer wieder Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich nicht an die Regeln einer verantwortungsvollen Walderholung halten und ihre Umwelt durch Müll, Lärm oder Rowdytum belasten.
Auch wenn der erhobene Zeigefinger an dieser Stelle fehl am Platze scheint, gibt es doch ein paar Punkte in unseren Verhaltenstipss, die es speziell beim Waldbesuch zu beachten gilt. Denn Ihre Erlebnisse und Abenteuer sollen allen – auch dem Wald und seinen natürlichen Bewohnern selbst – eine Freude sein.
Waldbesucher sollten sich im Wald verantwortungsvoll verhalten, um die Natur und ihre Umgebung zu schützen und zu erhalten. Hier sind ein paar Empfehlungen, wie man sich im Wald verhalten sollte:
Pfade und Wege benutzen: Es ist wichtig, auf den festgelegten Pfaden und Wegen zu bleiben, um den Boden und Pflanzen im Wald nicht zu beschädigen.
Keine Abfälle zurücklassen: Vermeide das Zurücklassen von Abfällen, insbesondere von Lebensmittelverpackungen und Plastik.
Keine Pflanzen entfernen: Pflanzen im Wald gehören dort hin und sollten nicht entfernt werden. Dies schädigt die Natur und kann das Ökosystem im Wald stören.
Kein Feuer machen: Es ist verboten, im Wald Feuer zu machen, da dies ein Brandrisiko darstellt.
Tiere beobachten: Es ist erlaubt, Tiere im Wald zu beobachten, aber es ist wichtig, sie nicht zu stören oder zu belästigen.
Lärmbelästigung vermeiden: Lärm stört Tiere (besonders in der Brut- und Setzzeit) und auch andere, erholungssuchende Waldbesucher. In Naturschutzgebieten ist es gänzlich verboten, Lärm zu erzeugen.
Indem man sich an diese Empfehlungen hält, kann man dazu beitragen, dass der Wald geschützt und erhalten bleibt und für künftige Generationen zugänglich bleibt.
Gefahren im Wald
Witterung: Beachten Sie die aktuelle Witterung – Aufenthalte bei Sturm oder Gewitter sind gefährlich, da Äste und Stämme herabstürzen können. Werden Sie im Wald von schlechtem Wetter überrascht, sollten Sie beim Verlassen des Waldes auf den Wegen bleiben und keine „Abkürzungen“ durch Waldbestände wählen. Meiden Sie hohe Einzelbäume, hier besteht Gefahr des Blitzeinschlags.
Hindernisse und Absperrungen: Achten Sie darauf, wohin Sie treten und was in Ihrer Umgebung passiert. Im Wald können unvermittelt Hindernisse oder Gefahrenstellen (Löcher im Wegekörper) auftauchen. Halten Sie sich unbedingt an Absperrungen bei Forstarbeiten und umgehen Sie gesperrte Bereiche weiträumig, da innerhalb dieser Lebensgefahr herrscht. Klettern Sie nicht auf gelagertes Holz und lassen Sie auch Ihre Kinder keinesfalls auf den sogenannten „Holzpoltern“ spielen.
Zecken: Nach einem Waldbesuch sollten Sie sich nach Zecken absuchen, da durch Zecken Krankheiten übertragen werden können. Wurden Sie von einer Zecke gestochen, suchen Sie bitte Ihren Arzt auf, der Sie auch über die Möglichkeiten einer Zeckenschutzimpfung informiert.
Betreten, Befahren & Parken
Das Betreten des Waldes zum Zwecke der naturverträglichen Erholung ist jedem gestattet (§ 6 Abs. 1 des Thüringer Waldgesetzes). Dabei soll sich jeder Waldbesucher so verhalten, dass der Wald nicht beschädigt oder verunreinigt, seine Bewirtschaftung sowie die Lebensgemeinschaft nicht gestört und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird.
Deshalb ist das Betreten von Verjüngungsflächen, Forstkulturen, Holzeinschlagsflächen oder von Holzpoltern verboten.
Reiten und Radfahren (einschließlich Mountainbiking) ist auf dafür geeigneten oder gekennzeichneten Wegen (Reitwegen) gestattet. Dies sind feste und befestigten Wege sowie Straßen, auf denen forstwirtschaftliche Maßnahmen nicht stattfinden.
Kutschfahren bedarf der Erlaubnis des Wegeeigentümers. Bitte wenden Sie sich für Auskünfte sich an Ihr zuständiges Forstamt.
Die Benutzung von Waldwegen mit Kraftfahrzeugen ist zur Erfüllung forst- und jagdwirtschaftlicher Aufgaben gestattet.
Motorsport im Wald ist grundsätzlich verboten.
Zum Parken am Wald suchen Sie bitte den nächstgelegenen ausgeschilderten Parkplatz auf. Parken Sie nicht auf Waldwegen oder an Waldeinfahrten – Sie behindern damit ggf. die Zufahrt von Rettungs- oder Katastrophenschutzfahrzeugen.
Waldbrände vermeiden
Helfen Sie mit, durch einfaches Befolgen der Hinweise den Wald vor Feuer zu schützen. Bitte melden Sie entdeckte Schadfeuer im Wald umgehend per Notruf 112 der zuständigen Rettungsleitstelle. Die Natur dankt es Ihnen.
Das Feuer ist ein Feind des Waldes. Gerade in trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten oder in großen Nadelholzbeständen ist die Gefahr eines Waldbrandes sehr hoch. Die Gefahren und Auswirkungen eines unkontrollierten Feuers sind vielfältig und verheerend: es vernichtet Rohstoffe und gespeicherte Energie, setzt gebundenes CO2 frei, bedroht Tiere und Pflanzen und raubt Ihnen Nahrung oder den gesamten Lebensraum. Dabei ist die Vermeidung von Waldbränden so einfach, wenn man einige Regeln beachtet:
Machen Sie keine Feuer außerhalb gekennzeichneter Feuerstellen. Achten Sie beim Verlassen der Feuerstelle darauf, dass das Feuer vollständig gelöscht ist. Werfen Sie keine brennenden oder glimmenden Gegenstände weg und halten Sie das ganzjährige Rauchverbot im Wald ein.
Wildunfälle
Zur Vermeidung von Wildunfällen, die sich meist durch den Wildwechsel in den Morgen- und Abendstunden ereigenen, wird Autofahrern geraten: Kontrolliert abbremsen, hupen und abblenden, wenn Wildtiere auf der Fahrbahn zu sehen sind. Achtung: Wo ein Wildtier die Straße überquert, folgen oft weitere nach!
Was tun, wenn es zu einem Wildunfall gekommen ist? Die Förster empfehlen: Ruhe bewahren und Polizei oder den Jagdausübungsberechtigten, in der Regel der Jagdpächter, rufen. Ist das Tier tot, einfach warten bis die Polizei eintrifft. Ist das Tier verletzt und immobil, keinesfalls das Wild durch Streicheln oder Zureden zu beruhigen versuchen. Das Wildtier kann in Panik beißen, um sich treten oder mit dem Gehörn schlagen. Ziehen Sie sich einfach zurück und warten Sie in einigem Abstand. Bitte fahren Sie nicht einfach weiter, sondern stellen Sie das Warndreieck sachgerecht auf.
Durch Unfälle getötetes Wild muss durch die Gemeinden oder die Straßenbauverwaltung entsorgt werden. In der Regel wird dies aber durch den zuständigen Jagdpächter kostenlos erledigt. Im Schnitt fallen hierbei rund 100 € für Transport, Lagerung und Gebühren für die Tierkörperbeseitigung an. Diese Kosten ersparen die Jäger dem Steuerzahler.
Haustiere im Wald
Hunde animieren Herrchen oder Frauchen zu Ausflügen in die Natur und vielfach ist der Wald Ziel eines ausgedehnten Spaziergangs. Obwohl wir sie vermutlich gar nicht zu Gesicht bekommen, wird die Anwesenheit von Hund und Mensch doch von den Wildtieren registriert. Dies bedeutet für die Tiere immer eine Stresssituation. Nehmen Sie Ihren Hund bitte an die Leine.
Katzen, die gerne mal das Haus verlassen und Ausflüge in Wald und Feld unternehmen laufen Gefahr, zu wildern. Wildernde Katzen unterliegen dem Jagdrecht. Kommen Katzen unterwegs mit Wildtieren in Kontakt, besteht immer die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung. Sprechen Sie deshalb mit Ihrem Tierarzt über geeignete Maßnahmen und Impfungen.
Sammeln von Pilzen, Pflanzen und Früchten
Im Wald gibt es schier unendlich viele Pflanzenarten und Pilze zu entdecken. Einige von ihnen sind essbar, manche Pflanzen gelten sogar als Arzneimittel. Doch Sie sollten sich Ihrer Sache ganz sicher sein, bevor Sie eine Pflanze oder einen Pilz essen oder auch nur anfassen. Eine Verwechslung kann dramatische Folgen haben! Im Zweifel also lieber auf den Verzehr verzichten – so sind Sie auf der sicheren Seite. Früchte, Beeren und Pilze können unter Umständen mit Eiern des Fuchsbandwurms infiziert sein. Um das Risiko einer lebensbedrohlichen Infektion auszuschließen, sollten Sie alles Gefundene vor dem Verzehr gründlich waschen und stark erhitzen. Übrigens sind die Fuchsbandwurmeier mit bloßem Auge nicht erkennbar!
Das Thüringer Waldgesetz erlaubt im §15 jedermann, sich Waldfrüchte wie Pilze, Beeren, Zapfen und Nüsse oder Pflanzen wie Kräuter oder Gräser in „geringen Mengen zum eigenen Verbrauch“ anzueignen und Waldpflanzen, die nicht über einen Handstrauß hinausgehen, pfleglich zu entnehmen. Wichtig dabei ist, dass geschützte Pflanzen generell nicht gepflückt werden dürfen und dass Sie auch keine Gipfeltriebe oder Zweige aus Forstkulturen abbrechen. Entnehmen Sie bitte nur die Pflanzen oder Pflanzenteile, die Sie wirklich mit nachhause nehmen möchten. Denn egal ob giftig oder genießbar, jede Pflanze und jeder Pilz hat seinen festen Platz im Ökosystem Wald.