FFH- und SpA-Richtlinien


Ziel des NATURA-2000-Netzwerks ist es, auf etwa 20 Prozent der Landfläche der EU-Mitgliedsländer gefährdete oder typische Lebensräume und die in diesen lebenden Pflanzen- und Tierarten dauerhaft zu schützen.  Viele Arten kommen oft nur noch auf diesen ausgewiesenen Flächen vor. Sie haben eine besondere Bedeutung für alle Europäer. Grundlage für die Umsetzung dieses ambitionierten Vorhabens bildet die FFH-Richtlinie von 1992. FFH steht für Fauna, Flora und Habitat – also Tiere, Pflanzen und Lebensräume. Darin verpflichten sich die Mitgliedstaaten, NATURA-2000-Gebiete auszuweisen und für diese Maßnahmen zur Sicherung der vorkommenden Arten und Biotope zu treffen.

Auch wenn sich dieser Auftrag also zunächst an die Mitgliedsstaaten richtet, ist die Sicherung der Waldlebensräume und der in diesen lebenden Arten für ThüringenForst Aufgabe und Auftrag gleichermaßen. Die Sicherung und gegebenenfalls auch die Verbesserung des Zustands dieser Schutzgebiete auf den Flächen von ThüringenForst wird über die periodische Betriebsplanung, die sogenannte Forsteinrichtung, und deren Vollzug durch die Mitarbeiter gewährleistet.


Gebietskulisse NATURA 2000 in Thüringen

Für den Aufbau des europäischen Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 hat der Freistaat Thüringen mit Stand vom 1. Juni 2004 insgesamt 212 FFH-Gebiete mit einer Gesamtfläche von 161.462 Hektar sowie 44 Europäische Vogelschutzgebiete mit einer Gesamtfläche von 230.824 Hektar in Brüssel gemeldet. Insgesamt umfasst die Fläche der NATURA 2000-Gebiete in Thüringen − unter Beachtung der Überschneidung von FFH-Gebieten und EG-Vogelschutzgebieten − insgesamt 272.268 Hektar. Das entspricht bereits 16,8 Prozent der Landesfläche.

Waldflächen in den Thüringer NATURA-2000-Gebieten

Den größten Teil der Flächen in den NATURA-2000-Gebieten bedecken Wälder (rund 65 Prozent) Insgesamt sind damit rund 178.112 Hektar Waldfläche als FFH-Gebiete und Europäische Vogelschutzgebiete gemeldet. Fast 50 Prozent der Gesamtbetriebsfläche von ThüringenForst sind  NATURA-2000-Gebiete.

Eigentumsverhältnisse bei Waldflächen in den Natura-2000-Gebieten:

Bundeswald: 9.761,4 ha (5,5%)
Kommunalwald: 24.256,5 ha (13,6%)
Privatwald: 55.516,7 ha (31,2%)
Staatswald: 81.276,5 ha (45,6%)
Treuhandwald: 3.853,6 ha (2,2%)
Unbekannt: 592,3 ha (0,3%)
WGT-Wald: 2.855,5 ha (1,6%)
Gesamt : 178.112,4 ha (100%)


Waldwirtschaft in den NATURA-2000 Gebieten

Die Wälder in den NATURA-2000-Gebieten werden zum überwiegenden Anteil seit langer Zeit forstlich bewirtschaftet. Diese Bewirtschaftung hat zum Teil erst die Ausbildung der schützenswerten Lebensräume ermöglicht. Sie ist in diesen Fällen zu ihrem Erhalt auch unbedingt notwendig. Die Zielstellung in NATURA-2000-Gebieten besteht im Erhalt bzw. in der Erreichung eines günstigen Erhaltungszustands der Lebensräume. Auf allen Waldflächen wird die Bewirtschaftung so organisiert, dass dieses Ziel sichergestellt wird. Diesem Anspruch stellt sich ThüringenForst. Unsere Mitarbeiter setzen ihn tagtäglich in ihrer Arbeit um.

So stellen wir im Landeswald beispielsweise sicher, dass eine angemessene Anzahl von Alt- und Habitatbäumen in den NATURA-2000-Gebieten als wichtige Strukturen naturnaher Wälder erhalten bleibt. Bei forstlichen Maßnahmen in den Waldlebensräumen die darf die Baumartenzusammensetzung nicht zu deren Nachteil verändert werden. Waldlebensräume dürfen nicht durch forstliche Tätigkeiten zerstört werden.Im Umfeld besonders sensibler Vogelarten dürfen während der Brutzeit keine Beunruhigungen durch Forstarbeiten stattfinden. Bei bekannten Vorkommen von Tier-  und Pflanzenarten mit europäischer Bedeutung muss durch eine fallweise intensive Abstimmung mit den Naturschutzbehörden die Beeinträchtigung ihrer Lebensräume vermieden werden.

Viele typische Forstarbeiten müssen als sogenannte Projekte im Sinne der FFH Richtlinie vorher auf eine mögliche erhebliche Beeinträchtigung überprüft werden. Der Freistaat Thüringen hat zur Hilfestellung für Waldbesitzer und Behörden eine Positivliste herausgegeben, die Projekte aufführt, die nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung führen. Diese Liste wird von ThüringenForst verbindlich umgesetzt.