Kurzjagderlaubnis


Kurzjagderlaubnis


Mit einer Kurzjagderlaubnis können Jagdgäste innerhalb eines festgelegten Zeitraumes auf den Flächen von ThüringenForst jagen. Die Kurzjagderlaubnis gilt nur für den vereinbarten Zeitraum und nicht darüber hinaus. Bitte beachten Sie die Kosten und Vorgaben für die entspreche Jagderlaubnis. Bei Interesse können Sie Ihre Kurzjagderlaubnis in einem Forstamt Ihrer Wald beantragen.


Jagderlaubnis „Maijagd“

pauschales Entgelt: mindestens netto 100 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Laufzeit: 1 Monat im Zeitraum vom 1. bis 31. Mai
Jagdfläche: mindestens drei einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
Freigabe: Rehböcke, Schmalrehe, Frischlinge, Überläufer und Keiler


Jagderlaubnis "Monatsjagd"

pauschales Entgelt: mindestens 150 Euro/Monat zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer
Laufzeit: jeweils ein Monat im Zeitraum vom 16. Juli (außerhalb Rotwildeinstandsgebiet) bzw. 1. August (innerhalb Rotwildeinstandsgebiet) bis 31. Dezember des Jahres
Jagdfläche: mindestens drei einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
Freigabe: Zuwachs von Schalenwild, weibliches Schalenwild, Böcke, Keiler, Überläufer und Raubwild.

Hinweise: 

Bei Erlegung von mindestens drei Stück wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd kann im EJB-AöR ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden. Bei Erlegung von mindestens sechs Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd kann im EJB-AöR ein männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse freigeben werden.


Jagderlaubnis "Premiumjagd"

pauschales Entgelt: als Angeld 500 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich nach Erlegung des Stückes als Erlegungsentgelt 1.500 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. für die Altersklasse I und II. Trophäenpreise sind bereits enthalten. Bei Fehlabschuss ist zusätzlich ein Sanktionsentgelt in Höhe von 1.000 EUR zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Laufzeit: 7 zusammenhängende Tage während der Brunft ohne Führung
Jagdfläche: mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen im Brunftgebiet
Freigabe: 1 männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes

Hinweise: Auf Wunsch des Jagdgastes besteht nach Erlegung des männlichen Stückes die Möglichkeit, innerhalb eines Monats auf der Einzeljagd 6 Stück wiederkäuendes weibliches Schalenwild und dessen Zuwachs zu erlegen. Im Erfolgsfall entfällt das pauschale Erlegungsentgelt von netto 1.500 Euro bzw. netto 2.000 Euro, in diesem Fall sind dann die Preise nach Anlage 4 zu entrichten.


Jagderlaubnis "Gruppenjagd"

pauschales Entgelt: mindestens 100 Euro/Jagdgast zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (außerhalbvon festgelegten Hochwildeinstandsgebieten und bei ausschließlicher Freigabe von Schwarz-, Reh- und weiblichem Hochwild und dessen Zuwachs - mindestens 50 Eur0/Jagdgast zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer) 
Laufzeit: mindestens vier Gruppenansitze in Folge (möglich von Donnerstag bis Sonntag) im Zeitraum 1. August bis 15. Dezember
Jagdfläche: mindestens 2 Jagdeinrichtungen/Jagdgast
Freigabe: Schalenwild (nur begrenzte Erlegung für männlicheStücke dermittleren und oberen Altersklasse)(Beispiel: Sobald ein männliches Stück der mittleren oderoberen Altersklasse erlegt wurde, ist in der Jagdgruppe auf diese Altersklassen einer Wildart „Hahn in Ruh“.)


Jagderlaubnis "Jungjäger"

pauschales Entgelt: 100 Euro zzgl. der gesetztlichen Mehrwertsteuer; bei Bewegungsjagden im jeweiligen Forstamt vom Schützengeld befreit
Vorgabe: der Jagdgast darf nicht länger als drei Jahre Inhaber/in eines Jagdscheins sein
Laufzeit: ganzjährig (innerhalb der Intervalljagdzeiten)
Jagdfläche: mindestens 3 einzeljagdtaugliche Jagdeinrichtungen
Freigabe: Schalenwild und Raubwild
Hinweis: begrenzte Erlegung für männliche Stücke der Jugendklasse des Rot-, Dam- und Muffelwildes

Jagderlaubnis „Waldläufer“

Entgelt: mindestens 30 Euro zzgl. der gesetzlichen MwSt.; bei Bewegungsjagden im jeweiligen Forstamt vom Schützengeld befreit,werden auf der Einzeljagd weniger als sechs Stück wiederkäuendes Schalenwild erlegt, ist zusätzlich ein pauschales Entgelt in Höhe von 270 Euro zu entrichten.
Vorgabe: Jagdgast ist flexibel einsetzbar und erlegungsorientiert. DerJagdleiter soll besondere Vorgaben (z. B. Unterstützung bei Bewegungsjagden als Ansteller, Streckenwart, ...) vereinbaren. maximal ein „Waldläufer“ pro 100 ha Jagdbezirksfläche Laufzeit: ganzjährig (innerhalb der Intervalljagdzeiten)
Jagdfläche: Jagdeinrichtungen nach Zuweisung
Freigabe: Schalenwild und Raubwild Bei Erlegung von mindestens sechs Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd kann imEJB-AöR ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-,Dam- oder Muffelwildes freigeben werden. Bei Erlegung von mindestens15 Stücken wiederkäuendes Schalenwild auf der Einzeljagd kann imEJB-AöR ein männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigeben werden.Außerhalb der festgelegten Hochwildeinstandsgebiete oder bei Verzicht auf die vorgenannten Freigaben kann der Waldläufer jedes dritte Stück Rehwild zu einem Stückpreis von 10 Euro/Stück zzgl. Mehrwertsteuer erwerben.