Afrikanische Schweinepest (ASP)
Förderrichtline ASP Jagd
Bitte lesen Sie die Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundehaltenden bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen (FR-ASP-Jagd) auf der Website Landesrecht Thüringen
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Bitte lesen Sie die Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) als PDF auf der Website des Thüringer Finanzministeriums
Hinweise zur Antragstellung ASP
Jeder Antrag ist wie folgt zu stellen:
- Verwendung der hierfür vorgesehenen Antragsformulare FR-ASP-Jagd (Anlage 1) und FR-ASP-Jagd (Anlage 2)
- schriftlich (gemäß den Regelungen und unter Beachtung der Fristen der Förderrichtlinie FR-ASP-Jagd)
- im Original und persönlich unterzeichnet
- vollständig (mit allen erforderlichen Anlagen als Kopien)
- postalisch beim Forstamt Sondershausen
Anträge, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden nicht zugelassen – auch nicht, wenn dies lediglich zur Fristwahrung dient.
Antragsformulare Afrikanische Schweinepest (ASP) FÖRDERRICHTLINIE
- gültig ab 16.10.2022 -
- ASP: Antrag auf Auszahlung eines pauschalen Festbetrags für die Erlegung von Schwarzwild (PDF zum ausfüllen und ausdrucken - via Website des Freistaates Thüringen, TMIL)
- ASP: Antrag auf Auszahlung eines pauschalen Festbetrags für den Einsatz von Jagdhunden (PDF zum ausfüllen und ausdrucken - via Website des Freistaates Thüringen, TMIL)
Hinweise zur Auszahlung ASP
Anträge werden nur ausgezahlt, wenn
- das Formular vollständig ausgefüllt ist
- das Formular persönlich unterzeichnet ist
- sie fristgerecht postalisch gestellt wurden
- die Nachweise vollständig sind
- die unten genannte Bagatellgrenze erreicht wurde
Der Zeitraum von Antragstellung bis Auszahlung kann abhängig vom aktuellen Antragsaufkommen bis zu drei Monate in Anspruch nehmen.
Sie haben Fragen zur Auszahlung?
Sie erreichen uns jeweils am
Montag und Donnerstag
13.00 bis 15.30 Uhr
Tel.: 03632 713970
ThüringenForst-AöR
Forstamt Sondershausen
Possenallee 54
99706 Sondershausen
E-Mail senden
Bagatellgrenze ASP
Zum 1. Januar 2021 wurde durch das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Antragstellung eine Bagatellgrenze eingeführt. Bitte beachten Sie daher, dass je Antrag auf Aufwandsentschädigung folgende Mindestsummen erreicht werden müssen:
- die Erlegung von Schwarzwild eine Mindestsumme von 140 Euro.
- den Einsatz von Jagdhunden eine Mindestsumme von 50 Euro.
Insbesondere Hundeführer mit nur einem oder zwei Jagdhunden können dazu die Anträge mehrerer Einsatztage gebündelt einreichen.