Bestätigung einer waldbedrohenden Forstschutzsituation größeren Umfangs vom 29.04.2024.
Mit Schreiben vom 29.04.2024 hat das für Forsten zuständige Ministerium eine waldbedrohende Forstschutzsituation größeren Umfangs auch für die Jahre 2025 und 2026 bestätigt. Damit entfällt gemäß § 11 Abs. 5 ThürWaldG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte der unteren Forstbehörde. Eine Anhörung kann unterbleiben, sofern der Waldbesitzer nicht rechtzeitig erreichbar ist. In diesem Falle ist er nachträglich zu unterrichten.