Allgemeine Bekanntmachung

Bestätigung einer waldbedrohenden Forstschutzsituation größeren Um­fangs 15.01.2024

Mit Schreiben vom 15.01.2024 hat das für Forsten zuständige Ministerium eine waldbedrohende Forstschutzsituation größeren Umfangs auch für das Jahr 2024 bestätigt. Damit entfällt gemäß § 11 Abs. 5 ThürWaldG die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Verwaltungsakte der unteren Forstbehörde. Eine Anhörung kann unterbleiben,  sofern der Waldbesitzer nicht rechtzeitig erreichbar ist. In diesem Falle ist er nachträglich zu unterrichten.