Geweihstangen zu sammeln ist illegal. Zudem stören Stangensammler in der Schonzeit die Tiere in ihren Einständen
Manche sammeln sie aus purer Lust, andere sammeln sie, um in der Knopffabrik ein paar Euro zu verdienen: vom Hirsch abgeworfene Geweihstangen. Ende Februar bis Ende März entledigt sich das größte freilebende Wildtier in unseren heimischen Wäldern seines imposanten Kopfschmuckes.
Nicht nur Waldfreunde und Naturliebhaber sind deshalb in diesem Zeitraum häufiger als sonst in den Rotwildeinstandsgebieten unterwegs. Gemäß § 292 des Strafgesetzbuches wird die unberechtigte Aneignung von Abwurfstangen unter Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren gestellt. Ohne Erlaubnis des Jagdausübungsberechtigten ist deshalb die Inbesitznahme von Abwurfstangen unbedingt zu unterlassen.
Was Förster und Wildbiologen aber viel mehr sorgt, ist die Beunruhigung des Wildes in der winterlichen Schonzeit.„Dass mit einem sehr guten Seh-, Hör- und Geruchssinn ausgestattete Rotwild reagiert mit Flucht vor Stangensammlern, was einen erhöhten Energieverbrauch zur Folge hat. Gerade aber im ausgehenden Winter haben viele Tiere ihre Energiereserven nahezu aufgebraucht“, erläutert Volker Gebhardt ThüringenForst-Vorstand.
Das Geweih der Hirsche ist ein Luxusprodukt der Natur. Es wächst, hormonell gesteuert, jedes Jahr neu, umgehend nach dem Abwurf der beiden Stangen im Spätwinter. „Innerhalb von vier Monaten können die Geweihe der Hirsche etwa im Thüringer Wald ein Gesamtgewicht von bis zu 8 kg, in Ausnahmefällen bis 10 kg erreichen“, so Gebhardt weiter.
Und der waldbewohnende Wiederkäuer braucht sein mächtiges, in der Altersphase 12 bis 14 Jahre besonders stark ausgeprägtes, Geweih. Denn ab Mitte September beginnt jedes Jahr die Brunft, und beim Kampf um die Kahlwildrudel werden die Rivalen mit dem Stoß- und Stechwerkzeug in Rangordnungskämpfen abgewehrt. Warum aber Hirsche Jahr für Jahr ihr Geweih abwerfen, bleibt wissenschaftlich ungeklärt.