Waldbesuch ohne Reue

Blick auf einen Baumstamm ohne Rinde und ohne Äste
Stehendes Totholz kann für Waldbesuchende eine Gefahr darstellen – etwa durch herabbrechende Äste. (Foto: ThüringenForst AöR)

Wer im Wald wandert, muss auf waldtypische Gefahren gefasst sein. Herbststürme und ihre Nachwirkungen gehören zu diesen Gefahren

Mit dem anstehenden Herbst nehmen speziell die waldtypischen Gefahren wieder zu. Allgemein versteht man unter waldtypischen Gefahren alle Gefahren, mit denen im Wald zu rechnen ist. Sie gehen von lebenden und abgestorbenen Bäumen oder sonstigem Bewuchs aus, vom Bodenzustand oder auch durch ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung. Herabbrechende Äste gehören genauso dazu, wie quer über die Forststraße liegende Bäume oder Wurzelverläufe auf Wanderwegen. Auch die Folgen des Klimawandels für die heimischen Wälder lässt die waldtypischen Gefahrenlage ansteigen – etwa durch Trockenschäden. Das Risiko, welches ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehört grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko.

„Auch wenn ein waldgesetzliches Betretungsrecht besteht, bleiben Waldwege mangels Widmung im juristischen Sinne keine öffentlichen Straßen nach dem Straßen- und Wegerecht“, so Volker Gebhardt, ThüringenForst-Vorstand. Waldbesuchenden rät Gebhardt deshalb, die aktuelle waldtypische Gefahrenlage, etwa durch prüfen des Wetterberichts, ausreichend abzuschätzen. Dazu gehört auch, nach Stürmen die Wälder nicht sofort zu betreten, sondern mehrere Tage abzuwarten. Abgebrochene und in den Baumkronen verfangene Äste können auch erst nach Tagen plötzlich herabstürzen. Auch regennasse Waldwege können im Bereich oberflächennaher Wurzelverläufe extrem glatt sein. Dies gilt erst recht beim Betreten verschneiter oder gar vereister Waldwege. Übrigens: Waldgesetzlich sind vom Betretungsrecht Verjüngungsflächen wie etwa Kulturen, forstbetriebliche und jagdliche Einrichtungen oder Holzeinschlagsflächen ausgenommen.

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ThüringenForst Zentrale

Dr. Horst Sproßmann