ThüringenForst-AöR beabsichtigt, Brauchbarkeitsprüfungen nach der "Thüringer Richtlinie zur Durchführung von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde" auszurichten
Termine und Prüfungsgebiete
- 11. September 2024 – Stöbern im Wald, inklusive Gehorsam (Thüringer Forstamt Hainch-Werratal)
- 25. September 2024 – Stöbern im Schwarzwildgatter (Stadtroda), inklusive Gehorsam nur für Hunde mit breites erbrachten Lautnachweis (Fährten- oder Spurlaut).
- 10. Dezember 2024 – Stöbern im Wald, inklusive Gehorsam (Thüringer Forstamt Sondershausen)
- 24. April 2025 – Schweißarbeit (Fährtenschuh), inklusive Gehorsam (Thüringer Forstamt Finsterbergen)
Voraussetzzung
Alle Hunde müssen einen ausreichenden Tollwutimpfschutz (Impfausweis) aufweisen.
Anmeldungstermine
- bis spätestens 19. August 2024 für die Brauchbarkeitsprüfung Stöbern im Wald (Thüringer Forstamt Hainich-Werratal) und im Schwarzwildgatter
- bis spätestens 31. Oktober 2024 für die Brauchbarkeitsprüfung Stöbern im Wald (Thüringer Forstamt Sondershausen) und Schweißarbeit
Anschrift
ThüringenForst-AöR
Sachgebiet Waldbau, Jagd und Fischerei
- Kerstin Leinweber -
Hallesche Str. 20
99085 Erfurt
Hinweise
- Anmeldungen sind schriftlich unter Verwendung des Vordruckes der Anlage 1 der ThürJHPR, inklusive Kopie der Ahnentafel oder Identitätsnachweis des Hundes einzureichen.
- bei starker Nachfrage der Prüfung ist die Ausrichtung eines jeweiligen Zweittermins vorbehalten.