Pirschbezirke bei ThüringenForst


Für Jagdgäste ohne eigenes Revier gibt es bei ThüringenForst die Möglichkeit, einen Pirschbezirk zu pachten. Bitte beachten Sie die für die Pirschbezirke geltenden Kosten und Vorgaben. Bei Interesse bitten wir Sie, sich im Forstamt Ihrer Wahl zu melden. Dort werden Sie zur Pacht des Pirschbezirkes beraten.


Pirschbezirk „Waldumbau I“

Entgelt: mindestens netto 6 Euro/Hektar und Jahr

  • Beginnend mit dem 3. Stück wiederkäuenden Schalenwildes wird für jedes auf der Einzeljagd im PB erlegte Stück eine Anrechnung des gezahlten Nettoentgelts in Höhe von 10 % und nur bis zu einem nicht verrechnungsfähigen Betrag in Höhe von netto 100 EUR für die entgeltliche Jagdausübung gewährt. Die Anrechnung des erlegungsabhängigen Entgeltbetrages erfolgt erst im Folgejahr.
  • Bei Verzicht des Jagdgastes auf den bisherigen PB im Folgejahr oder bei einem Widerruf der Jagderlaubnis im PB durch den Jagdleiter aufgrund jagdlichen Fehlverhaltens des Jagdgastes, wie z. B. bei Fehlabschuss, Nichteinhalten der Freigabe oder nicht vorschriftskonformer Kirrung, ist die Anrechnung nicht zu gewähren.
  • Bei Erlegung von mindestens sechs Stücken wiederkäuenden Schalenwildes auf der Einzeljagd im PB kann im EJB-AöR ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.

Pirschbezirk "Waldumbau II"

Entgelt: mindestens netto 6 Euro/Hektar und Jahr

  • Bei Erlegung von mindestens drei Stücken wiederkäuenden Schalenwildes auf der Einzeljagd im PB kann ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.
  • Bei Erlegung von mindestens acht Stücken wiederkäuenden Schalenwildes auf der Einzeljagd im PB kann ein männliches Stück der mittleren oder oberen Altersklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigegeben werden.

Pirschbezirk "Wildbret"

Entgelt: mindestens netto 6 Euro/Hektar und Jahr

  • Beginnend mit dem 4. erlegten Stück wiederkäuenden Schalenwildes auf der Einzeljagd im PB bis zum 14. Stück kann der Jagdgast jedes erlegte Stück Schalenwild nach folgender Regelung übernehmen: Für Rehwild und Zuwachs des Rot-, Dam-, Muffel- und Schwarzwildes ist 0,50 EUR netto je kg Wildbret in Decke bzw. Schwarte zu entrichten. Für alles weitere Wild ist ein Entgelt von 1 EUR netto je kg Wildbret in Decke bzw. Schwarte zu entrichten. Die Stücke 1-3 und ab dem 15. Stück können zu marktgerechten Preisen vom Pirschbezirksinhaber übernommen werden.
  • Bei Erlegung von mindestens sechs Stücken wiederkäuenden Schalenwildes auf der Einzeljagd im PB kann ein männliches Stück der Jugendklasse des Rot-, Dam- oder Muffelwildes freigeben werden.

Jeder Pirschbezirk wird in die Gesellschaftsjagden des EJB-AöR einbezogen. Der Pirschbezirksinhaber ist während der Gesellschaftsjagden in den EJB-AöR des jeweiligen Forstamtes vom Schützengeld befreit.